Krankenkassenleistungen
Heilmittelverordnungen (Rezept)
Wie ist die podologische Komplexbehandlung bzw. Fußpflege verordnungsfähig ?
Wenn Sie eine Polyneurophatie (PNP) durch einen Diabetes mellitus, Chemotherapie oder eine Querschnittslähmung haben, ist die podologische Behandlung bzw. Fußpflege über die Krankenkasse verordnungfähig, dann kann ihr Arzt ein gültiges Rezept ausstellen.
Wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, fällt lediglich ein Eigenanteil an
(10 € Rezeptgebühr + 10 % vom Behandlungswert)
Verordnungsfähige Nagelkorrekturspangen
Die Kosten einer Nagelkorrekturspangen bei unguis incarnatus (eingewachsenem Nagel) werden auch über die Krankenkassen abgerechnet, sofern Sie eine gültige Heilmittelverordnung vorlegen.
Wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, fällt lediglich ein Eigenanteil an
(10 € Rezeptgebühr + 10 % vom Behandlungswert)
Wenn Sie Fragen dazu haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: 06831 958 99 25
Mail: [email protected]